Gerichtsgutachten Im Rahmen von Gerichtsgutachten erhalte ich meinen Auftrag ausschliesslich durch das verhandelnde
Gericht. In einem vom vorsitzenden Richter erlassenen Beweisbeschluss, werden die strittigen IT-Fragen des Verfahrens gem. den Anträgen der Parteien dezidiert genannt. Die Fragestellung des Beweis- beschlusses ist
bindend. Im Laufe eines Gerichtsgutachtens unterstehe ich den Weisungen des jeweiligen vorsitzenden Richters. Das Gutachten ist ausschlieslich dem Gericht zu unterbreiten. Dieses leitet dann die zusätzlichen
Ausfertigungen des Gutachtens an die jeweiligen Parteien zur Kenntnis- und Stellungsnahme weiter. |