Privatgutachten Im Rahmen von Privatgutachten erhalte ich meinen Auftrag durch einen “privaten” Auftraggeber. Dies
können sein: Privatpersonen, Firmen, öffentliche Stellen, Versicherungen, etc. In einem aufzusetzenden Vertrag werden die zu klärenden
IT-Fragen, die in diesem Fall eingeräumten Befugnisse sowie die Honorierung geregelt.
Die Erstellung und die Untersuchungen zu einem Privatgutachten erfolgt nach den gleichen objektiven und unabhängigen Grundlagen, wie sie auch in einem Gerichtsverfahren anzusetzen
sind. Dies bedeutet, dass für den Auftraggeber KEIN “Gutachten nach Wunsch” geben kann. Privatgutachten dienen häufig der Aufklärung
im Schadensfall, der Bemessung einer Schadenshöhe, der Klärung der Ursachen oder als Dokumentation
im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens. |