Dipl. Betriebswirt (FH)
Jean M. Förster

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Von der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung

Schiedsgutachten

Im Rahmen eines Schiedsverfahrens unterwerfen sich die Parteien den Spruch einer Schiedsstelle.

Hintergründe für ein Schiedsverfahren können z.B. sein, dass man die Öffentlichkeit eines Gerichtsverfahrens vermeiden will (Imageverlust-Risiko) oder dass man sich nicht durch die übliche Länge eines Gerichtsverfahrens allzusehr zeitlich binden möchte.

Dem Schiedsverfahren müssen für seine Wirksamkeit alle betroffenen Parteien zustimmen.
Es ist ratsam solche Festlegungen bereits in den zwischen den Parteien zu Grunde liegenden Projektverträgen zu vereinbaren.

Das Verfahren eines Schiedsgerichts ist in §§ 1029 ff. ZPO geregelt.

 


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