Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist nicht gesetzlich geschützt, so dass sich jeder auf Sachgebieten, in
denen es keiner gesetzlich geregelten Zulassung oder Anerkennung bedarf, am Gutachtenmarkt betätigen kann und diesen "Titel" selbst verleihen darf. Der Gesetzgeber wie auch private Organisationen haben jedoch
Verfahren und Formen von Sachverständigen entwickelt, die die notwendige Kompetenz für verschiedene Bereiche definiert.* Die
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen *- sind in einer besonderen Bestimmung
gesetzlich geregelt (vgl. § 36 GewO, § 91 HwO) und sind für die Erstellung von Gutachten, einigen Prüfungssektoren sowie die Beratung in ihren definierten Sachgebieten bestellt. - müssen einen Eid
dahingehend ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten. - werden nur dann öffentlich bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre
persönliche Integrität bestehen. - sind in Gerichtsverfahren bevorzugt
zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen in Gerichtsverfahren nur dann mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern (vgl. §§ 404 Abs. 2 ZPO, 73 Abs. 2 StPO).
- unterliegen während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender
Kontrolle durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. -
verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen. Eine Liste der öffentlich bestellten Sachverständigen erhält man bei der
jeweiligen örtlichen Bestellungskörperschaft, also vor allem bei den Kammern. Einige Gesamtverzeichnisse z.B. das der Industrie- und Handelskammern findet man im Internet unter http://svv.ihk.de. Broschüre: Öffentlich bestellte Sachverständige -Wissenswertes in 10 Tipps
Hrsg.: Institut für Sachverständigenwesen e. V., Hohenzollernring 85-87,50672 Köln, ISBN 3-928 528-12-2, 4. Auflage 1999, 28 Seiten Gerichte, Behörden, Unternehmen und der sogenannte
"Endverbraucher" kommen in unserem technisierten und arbeitsteiligen Geschäftsalltag ohne Sachverständige nicht aus. Sei es bei Verkehrsunfällen, Bauschäden, Mietstreitigkeiten, fehlerhafter Handwerksarbeit,
bei Vermögensauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder einfach, wenn eine gekaufte Sache Mängel aufweist, oft hilft nur ein Sachverständigengutachten weiter. Diese Broschüre gibt Ihnen kurzgefasste, praxisnahe
Informationen, wenn Sie einen Sachverständigen brauchen. Sie will Ihnen das Besondere der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen nahe bringen und Verständnis für ihre verantwortungsvolle Aufgabe wecken.
Gerne übersende ich Ihnen ein Exemplar dieser Broschüre. Senden Sie mir einfach ein Email an SV-EDV@Jean-Foerster.de . Stichwort:
Broschüre ö.b.u.v. *)Quelle: Institut für Sachverständigenwesen e. V., Hohenzollernring 85-87,50672 Köln |